Wir realisieren Ihr Bauvorhaben
Der Begriff Projektsteuerung wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 31 HOAI) definiert. Ein Projektsteuerer wird mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben beauftragt.
Theoretisch könnte der Bauherr diese Aufgaben selbst übernehmen, jedoch fehlt es meist an fachlichem Wissen und an erforderlicher Zeit.
Daher ist es sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherren kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen, und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach außen vertreten zu können.
Daher ist es sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherren kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen, und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach außen vertreten zu können.